Internet & DSL kündigen – Telekom, Vodafone, O2 & 1&1
DSL- und Kabelverträge haben oft 24 Monate Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch. Wer nicht rechtzeitig kündigt, zahlt unnötig weiter. Wir zeigen dir, wie du deinen Internetvertrag bei den großen Anbietern schnell und sauber beendest.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Kündigungsfristen der Internetanbieter
- •Telekom MagentaZuhause: 1 Monat Frist nach 24 Monaten Mindestlaufzeit
- •Vodafone Kabel / DSL: 1 Monat Frist nach 24 Monaten
- •O2 Homespot / DSL: 1 Monat Frist, Kündigung online möglich
- •1&1 DSL: 1 Monat Frist nach 24 Monaten, Kündigung per Online-Portal
- •Pyur / Tele Columbus: 1 Monat Frist
- •M-net: 1 Monat Frist
Seit Juli 2022 gilt: Internetverträge dürfen nach Ende der Mindestlaufzeit nur noch maximal einen Monat Verlängerungsfrist haben (§ 60 TKG). Alte Klauseln mit 3 Monaten Frist sind damit unwirksam.
Anbieterwechsel – was beim Wechsel zu beachten ist
Seit dem Telekommunikationsgesetz 2022 (§ 59 TKG) sind Anbieter verpflichtet, beim Wechsel zu helfen. Der neue Anbieter koordiniert den Wechsel – du musst deinen alten Vertrag aber weiterhin selbst kündigen.
- 1Neuen Anbieter und Tarif auswählen, Wechsel beauftragen.
- 2Alten Vertrag separat schriftlich kündigen (Timing: so dass der alte Vertrag zum gleichen Datum endet).
- 3Router des alten Anbieters zurücksenden (meist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende).
- 4Neuen Router des neuen Anbieters anschließen.
Router nicht zurückschicken kann teuer werden – die meisten Anbieter berechnen 50–150 € für nicht zurückgesendete Geräte.
Sonderkündigungsrechte beim Internetvertrag
- •Dauerhaft zu niedrige Geschwindigkeit (unter 50% des vertraglichen Maximums nach Messung mit dem Tool der Bundesnetzagentur)
- •Preiserhöhung durch den Anbieter
- •Umzug in ein Gebiet ohne Versorgung
- •Technisch nicht möglicher Anschluss am neuen Wohnort
Internetvertrag kündigen:
Häufige Fragen
Kann ich meinen Internetvertrag bei einem Umzug kündigen?
Ja, wenn am neuen Wohnort keine technische Möglichkeit besteht, den Vertrag zu erfüllen. Viele Anbieter bieten aber auch eine Umzugsmitnahme an – prüfe zuerst, ob das günstiger ist.
Wie messe ich, ob mein Internet langsam genug für eine Sonderkündigung ist?
Nutze das offizielle Messtool der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de). Führe mehrere Messungen durch und dokumentiere die Ergebnisse. Liegt die Geschwindigkeit dauerhaft unter 50% des vertraglichen Maximums, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Was passiert mit meiner Festnetznummer nach der Kündigung?
Deine Festnetznummer kannst du zum neuen Anbieter mitnehmen (Portierung). Beantrage die Portierung beim neuen Anbieter rechtzeitig vor dem Vertragsende.
Muss ich den Router des Anbieters zurückschicken?
Ja, wenn der Router dem Anbieter gehört (Leihgerät). Das ist bei den meisten DSL- und Kabelverträgen der Fall. Kauft man den Router selbst, entfällt die Rückgabepflicht.
Wähle deinen Anbieter, gib Name und Adresse ein – das fertige Kündigungsschreiben als PDF ist in 2 Minuten bereit.
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